(der folgende Artikel stellt meine persönliche Einschätzung der Sachlage dar und meine Meinung zu den genannten Vorfällen und der vorliegenden Situation…)
Lieber Leser,
Es ist wirklich erstaunlich, auf welch widerwärtige Weise manche Leute an Geld kommen wollen. Das Internet
ist da gerade für Betrüger ein idealer Tummelplatz – insbesondere, wenn das eigene Geschäft nicht daraus besteht, möglichst viele Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen, sondern, indem man unwissende Webmaster anschreibt und Ihnen einen Fehler auf ihrer Website vorwirft, um ihnen so die Kohle aus der Tasche zu ziehen.
Leider ist es in letzter Zeit gehäuft vorgekommen, dass auch meine PLR Ebooks Kunden wegen angeblicher Verstöße angeschrieben wurden. Dieses Anschreiben ist die allseits gefürchtete “Abmahnung”. Ich werde hier auch Namen und Tatsachen nennen, wie dieser unten genannte Simon K. und andere Abmahnabzocker an Ihr Geld kommen wollen. Das Ganze fängt dann meistens mit einer Email an, die sinngemäß wie folgt oder ähnlich lautet:
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Von: Simon C. (oder auch Simon K.)
Sehr geehrter Herr Mustermann,
ich habe Ihre Website unter http://www.website.de/ besucht und musste leider feststellen, dass Sie weder AGB, noch eine Belehrung über das Widerrufsrecht aufführen, obwohl Sie vom Gesetz her dazu verpflichtet wären.
Dadurch verstoßen Sie gegen § 2 FernAbsG, § 5a UWG und es sind damit wettbewerbswidrige Handlungen, die Sie vollziehen.
Da ich selber Websites in der gleichen Branche habe (Kommentar von mir: Welche denn Bitteschön???), sind wir direkte Konkurrenten, weswegen ich so handeln darf. Ich gebe Ihnen hiermit eine Woche Zeit, Ihre unlauteren Handlungen einzustellen. Ich habe bereits einen Screenshot Ihrer Website gemacht (Kommentar von mir: Kann jeder eh’ mit Photoshop manipulieren!).
Zusätzlich hierzu, fordere ich, dass Sie mir bis zum ** DATUM ** die entstandenen Kosten (Kommentar von mir: Welche Kosten sollen denn bitte beim Verschicken einer Email entstanden sein???) für dieses Schreiben gem. §9 UWG in Höhe von
** BETRAG ** (meist zwischen €50 und €150 zuletzt waren es €85)
auf das untenstehende Konto überweisen:
** KONTODATEN ** (Kommentar von mir: Eine Kontonummer von einer Bank in Freiburg für den vorliegenden Fall)
Sollte ich keine Antwort Ihrerseits erhalten, werde ich meinen Anwalt einschalten, der dann die rechtlichen Schritte einleitet. Aber denken Sie daran, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Simon K., Freiburg
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Nicht nur, dass die Behauptungen völlig aus der Luft gegriffen sind (Pflicht auf solchen Websites ist lediglich ein Impressum!). Man kann AGB auf seiner Website aufführen, man muss dies aber nicht. Wenn man es nicht tut, dann gelten die Vorschriften des BGB. Und ein Widerrufsrecht für digitale Produkte gibt es nicht, da sie aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind bzw. aufgrund der Tatsache, dass man sie unbegrenzt kopieren kann. Die Behauptungen sind also völliger Humbug!
Ich habe aufgrund dieser Vorfälle inzwischen eine Email für meine betroffenen PLR Ebooks-Kunden fertiggemacht, die diese an den Herrn Simon K. oder auch Simon C. genannt, schicken sollen. Daraufhin hatte sich dieser Typ nicht mehr gemeldet, aber hat jetzt seinen Abmahnbetrag von €150 auf €85 gesenkt – wohl in der Hoffnung, dass die Abgemahnten bei einem geringeren Betrag schneller zahlen. Hier jetzt die Email, die Sie gerne kopieren können, falls Sie selber Opfer dieses Herrn Simon K. oder eines anderen solch dreisten Abmahnabzockers werden sollten:
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Sehr geehrter Herr K. oder auch Herr C.??? – oder wie immer Sie
auch heißen mögen!
Ich habe gerade Ihre Abmahnung gelesen und zur Kenntnis genommen.
Ich werde bei der Staatsanwaltschaft Freiburg Anzeige wegen
Betruges gegen Sie erstatten, falls Sie bei Ihrer Abmahnung bleiben.
Sie hätten sich vielleicht vorher etwas besser informieren sollen,
denn AGB sind keinesfalls Pflicht wie Sie behaupten. Und wenn ein
Interesse Ihrerseits daran besteht, mich abzumahnen, dann möchte
ich die URL von Ihnen haben, mit der ich angeblich in “Konkurrenz”
zu Ihnen stehe.
Von welchem Schaden sprechen Sie überhaupt? Ich kenne Ihre
Machenschaften bereits und weiß, dass Sie Ihre Masche auch schon
bei Anderen vor mir versucht haben und auch diese haben nicht
gezahlt, da Ihre Behauptungen völlig absurd sind und Sie nicht
einmal im Telefonbuch drin stehen. Das macht sich wahrscheinlich
nicht so gut als Internet-Abzocker, weil man dann schneller
gefunden wird, oder…?
Wie gesagt, sollte ich noch einmal etwas von Ihnen hören, dann
leite ich Ihre Email an die Staatsanwaltschaft Freiburg weiter
und die haben genügend Spezialisten, die dann herausbekommen
können, wie Ihr richtiger Name lautet und über welche IP-Adresse
die Email geroutet wurde, womit die Polizei dann bald vor Ihrer
Haustür stehen dürfte. Das von Ihnen angegebene Konto dürfte
für die Ermittlung Ihrer Daten ebenfalls sehr hilfreich sein.
Sie bewegen sich auf sehr dünnem Eis! Ich rate Ihnen dringend,
von Ihrem Tun abzulassen, sonst bin ich es, der eine Klage gegen
Sie einreicht! Wenn Sie wirklich ein Internetgeschäft haben,
dann sollten Sie sich auf die Kundengewinnung konzentrieren,
statt sich auf eine Abmahnabzocke einzulassen. Achja, war der
Abzockbetrag nicht letztes Mal noch bei €150? Das scheint wohl
nicht ganz so gut geklappt zu haben – bei geringeren Beträgen
gibt es wahrscheinlich mehr “Dummköpfe”, die ohne das Ganze
zu hinterfragen, einfach bezahlen.
Aber Sie können es auch gerne auf einen Präzedenzfall ankommen
lassen – ich habe einen sehr guten Anwalt und eine sehr gute
Rechtsschutzversicherung… die freuen sich schon auf so etwas!
Insbesondere unter Anwendung des von Ihnen genannten Paragraphen,
den Sie sich wohl nicht so ganz genau durchgelesen haben:
“UWG §8 (4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten
Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten
Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend
dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf
Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung
entstehen zu lassen.”
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
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Der hätte sich bei seinen zitierten Paragraphen mal das Kleingedruckte besser durchlesen sollen (aus Paragraph §8 (4)) – das habe ich oben ja bereits angeführt. Also keine Bange, wenn Sie eine solche Abmahnemail bekommen; wenn Sie die obige Antwort zurückschicken, dann wird da mit Sicherheit nichts mehr von kommen, wenn der Ihre Email erhalten hat. Und tätig werden müssen Sie sowieso erst, wenn etwas Offizielles von einem Gericht kommen würde.
Den Typen gibt es aber gar nicht – das können Sie selbst mal unter http://www.telefonbuch.de checken….
Herzliche Grüße
Ihr Detlev Reimer
P.S.: Übrigens, das mit den AGB finden Sie beispielsweise hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/agb-ebay-shop.html
P.P.S.: Was ist mit Ihnen? Sind Sie schon einmal abgemahnt worden? Berechtigt/Unberechtigt und wie haben Sie reagiert? Ich freue mich auf Ihre Kommentare und auf lebhafte Diskussionen über dieses Thema. Diesen Abmahnabzockern, denen es nur ums Geld geht, muss endlich mal einer zeigen, dass man sich als Websitebetreiber nicht alles gefallen lassen muss! Das gilt selbstverständlich nur für unberechtigte Abmahnungen.
Wenn Sie beispielsweise Texte und Bilder, die Sie auf anderen Websites “gefunden haben” ohne Erlaubnis auf Ihrer eigenen Website benutzen, dann können solche Abmahnungen durchaus berechtigt sein, wenn auch nicht immer in der Schadenersatzhöhe…
Tags: adsense, detlev reimer, ebook, ebooks, internetmarketing


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Endlich hat jemand diese Thema hoch gehoben und auch konkrete Schritte geschrieben hat. Leider viele schreiben, dass Sie abgemahnt wurden, doch kaum keiner schreibt, was vorgenommen wurde und was das gebracht hat. Und dann steht jeder Betroffene alleine vor dem Problem.
Danke, das Sie das geschrieben haben.
Hier ist ein Zeitpunkt um daraus ein schönes Produkt zu machen:
Es gibt nähmlich viele Fragen: Impressum, AGB, Widerufsbelehrung, Batterie und Verpackungsverordnung, Newsletteranmeldung, Double-Opt-In verfahren und… und… und…
Man hat eine Vorstellung, man findet viel Info im Forums uns unterschiedlichen Seiten. Aber nirgendwo alles zusammen. Ich hätte gern so ein Produkt gekauft.
Hallo Viktor,
vielen Dank für Ihren Kommentar und auch für Ihre Anregung. Das mit dem Produkt über die rechtlichen Aspekte einer Website wäre sicherlich nicht verkehrt und sehr hilfreich. Ich werde mal sehen, was sich da machen lässt. Allerdings bin ich selber kein Anwalt – habe aber schon häufiger mit solchen Abzockern zu tun gehabt und da meine Erfahrungen gesammelt…
Beste Grüße
Detlev
hallo,
wir hatten schon “Kontakt” zu diesem Herren. Da wir eine eigene Rechtsabteilung für´s Internetrecht haben, wurde uns geraten, vorerst nichts zu tun,weil unsere Recherchen ebenfalls ergaben, daß hinter diesen Angaben niemand stehen dürfte und die Vermutung einer reinen “SPAM-Maßnahme” entsteht. Rein rechtlich ist man ja vorerst auf der sicheren Seite, da dieser Jemand seinen Anspruch von € 85,-sowieso erst geltend machen muss und man nachher ggf. Einspruch einlegen kann.
Wenn es eine SPAM-Maßnahme ist (was wir glauben), dann wäre die eMail als Antwort darauf genau das, was damit beabsichtigt ist: herauszufinden, welche eMails, die er evtl.wahllos anschreibt “valid” sind und wo darin die Webmaster stecken. Ich persönlich würde also eher abwarten…
Hello Detlev and Wow !
That must have costed alot of Energy, but it goes to prove how much of an “Ethical” Man you really are, unlike the “K-rupted” fellow on the messages above…
You are definitely doing a Great thing in helping out your customers with such legalities, because many are just not informed as to what might be “legally” correct or not… If anyone has the Knowledge and Experience, then it is you Hr. Reimer… Compliments!
Saludos de Munich!
Howard
Hallo Michael,
ja, nicht zu antworten ist die andere Variante, wie man mit der Sache umgehen kann. Ich selber bevorzuge da allerdings die offensivere Variante, um ihn dazu zu bewegen, seine Handlungen einzustellen. Sonst macht der ja noch ewig weiter.
Spam ist es allerdings eher nicht, da er die Betroffenen mit genauer Anrede anschreibt, wie z.B. Sehr geehrter Herr XXX”. Ich glaube nicht, dass man bei Spam-Emails eine solche Unterscheidung von männlichen und weiblichen Websitebetreibern machen kann. Übrigens droht mir der Typ hier schon dauernd im Hintergrund über meinen Helpdesk, dass ich den Artikel aus dem Netz nehmen soll, weil ich sonst etwas von seinem Anwalt höre…
Dann werden wir ja sehen, ob da eine echte Person hintersteckt. Falls dem wirklich so ist, werde ich eventuell die persönlichen Daten rausnehmen, aber dazu müsste er mir erst einen Beweis seiner Identität schicken. Denn, auch nach weiteren Recherchen habe ich bisher nichts zu seiner Person gefunden. Den Schriftverkehr des Helpdesks werde ich gleich eventuell auch noch einmal hier online stellen – damit man sehen kann, mit welchen Mitteln diese Abzocker arbeiten…
Gruß
Detlev
Hi Howard,
Thanks for your nice comment
. Yes, I needed to help them because some of them were impressed by the email of this crook and were willing to pay. It’s really bitter that the laws here in Germany allow those kind of practices with all of these “Abmahnungen”. It’s really important to know what you can and must do if you have a website online…
All the best,
Detlev
Hi Detlev, prima Artikel, nur hoffentlich verstehen die Leser, dass man die Gefahr der Abmahnungen nicht generell auf die leichte Schulter nehmen sollte, das kann einen ruinieren.
Es ist schon erstaunlich, wie unbedarft manche Leute im Internet zu Werke gehen. Man kann ja wirklich mehr Ärger kriegen, als man u. U. verkraften kann, wenn man uninformiert einfach so drauflos macht, ohne Rücksicht auf teilweise idiotische rechtliche Bestimmungen und Regelungen, speziell in Euroland. Es kostet doch wirklich nicht soviel Zeit, sich auf die sichere Seite zu begeben, sowohl als Verkäufer, Käufer oder Publisher. Ein paar Stunden Recherche nach rechtlichen Bedingungen im ‘net, anstatt immer nur rumzuzappen und zu chatten wäre sinnvoll. Wem das zu viel ist, ist selber schuld, wenn’s Ärger gibt; und fällt auf plumpe Bluffs herein …
Gruss Dan
PS: Bei meinen Recherchen über Vertriebspartner meiner eBooks, z. B. in der GOOGLE Suche:
allintitle:geld verdienen mit digitalkamera fotos
finde ich immer wieder welche, die auf ihren Seiten ohne meine Genehmigung Kopien meiner Bilder und Texte veröffentlichen. Da sind unter 239 Ergebnissen etliche, die gegen geltendes Recht verstossen, das ist leichtsinnig! Nun werde ich natürlich niemanden, der meine eBooks verkaufen will, in die Pfanne hauen, aber wieso kann man nicht einfach die angebotenen Werbemittel verwenden, oder nach Genehmigung für andere Sachen fragen? Ein Fressen für “Verbraucherschutzverbände” u. ä..
Hallo Dan
Danke für Deinen Kommentar. Ich denke schon, dass die Leser verstehen, dass man trotzdem noch Vorsicht walten lassen muss, wenn man eine Website online hat. Insbesondere, was das Design und die Texte anbelangt, da der Webseitenklau ja inzwischen sogar schon öffentlich propagiert wird.
Benutzt man aber Wort-für-Wort Passagen von anderen, dann kann man sich damit schnell ins Knie schießen. Ich habe selber schon erlebt, wie meine Mitbewerber im Bereich Ebooks einfach dreist Texte oder Textpassagen von meinen Websites geklaut und als ihre eigenen ausgegeben haben! Ist gerade erst wieder passiert… ohne, dass ich hier jetzt Namen nennen möchte, aber es ist auch ein ziemlich bekannter Internet Marketer!
Wenn solche Sachen für die Werbung der eigenen Produkte benutzt werden, dann drücke ich, wie Du auch, ein Auge zu. Aber manche Konkurrenten sind echt dreist und klauen sowohl die Idee, die sie anschließend als “einzigartig” titulieren, als auch die Texte meiner Verkaufswebsite und das ist schon ziemlich krass!!
Viele Grüße
Detlev
Hallo Detlev,
toller Beitrag – finde ich Klasse, dass Du hier mal ein solches Thema ansprichst.
Ich selbst bin jüngst in eine (doofe) Abofalle eingefallen. Da mir es gleich aufgefallen ist – die Anmeldung war jedoch schon bestätigt – habe ich gleich ein Widerruf geschrieben. Trotz Eingangsbestätigung kam natürlich eine Rechnung, 1. Mahnung, … und nun warte ich auf den Vollstreckungsbescheid
– Kohle werden diese Pfeifen von mir jedoch nicht bekommen – hier geht’s auch nur um Einschüchterung.
… was den Diebstahl von Content anging war ich auch schon Oper. Ein Typ hatte nicht nur einzelne Texte kopiert, sondern mein komplettes Portal von 1aVersicherung.net dupliziert – und auf 3 verdiedenen Domains wieder online gestellt. Der hatte es nicht mal nötig, in den Grafiken meinen Domain- Namen rauszumachen.
In der Hoffnung, dass Ehrlichkeit wieder zum Standard wird!
Gruß
Siegmar
Liebe Leser,
anscheinend gibt es diesen Simon K. wirklich – zumindest hat mir ein Anwalt dies inzwischen bestätigt. Mehr wollte ich ja auch nicht, da seine Daten in keinster Weise überprüfbar waren. Deswegen habe ich den Namen und die persönlichen Daten jetzt unkenntlich gemacht. Sollte jemand von Ihnen daran interessiert sein, zu erfahren, um wen es sich handelt, gebe ich den Namen auf Anfrage über mein Kontaktformular raus.
Beste Grüße
Detlev Reimer
Hallo Siegmar,
danke für Deinen Kommentar. Ja, es ist wirklich unglaublich, was die deutsche Rechtsprechung alles zulässt. Diese Abmahnabzocker sind widerwärtig – anstatt sich Ihr eigenes Einkommen durch harte Arbeit an ihren Websites zu erwerben, klauen sie es lieber Anderen.
Auch das mit den Abofallen ist so eine Sache, die man unterbinden sollte. Wird jedenfalls Zeit. Bei den Ringtone-Offers (Klingeltonangebote für’s Handy) in den USA und zum größten Teil auch weltweit, hat man da schon Einiges gemacht, wie die Tatsache, dass man vorher die genauen Abobedingungen erklärt bekommen muss, sowie den genauen Preis, der jetzt auch nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden darf.
Ich hoffe ebenfalls sehr, dass diese Abzocker stattdessen mal ihr Geld mit ehrlicher und anständiger Arbeit und guten Angeboten verdienen. Nichts kann das Gefühl ersetzen, dass man bekommt, wenn man seinen Kunden wirklich hilft. Diese Typen, die stattdessen Andere quasi berauben wollen, sollte man gesellschaftlich ausgrenzen.
Das Ganze ist schon so etwas wie moderne Wegelagerei und nimmt sehr unangenehmen Formen an. Kein Wunder, dass so viele Internet Marketer ins Ausland gehen…!
Gruß
Detlev
[...] Vorsicht: Gierige und dreiste Abmahnabzocker treiben wieder ihr Unwesen! | Geld verdienen im Interne… http://www.internetmarketingportal.de/internet-marketing/vorsicht-gierige-und-dreiste-abmahnabzocker-treiben-wieder-ihr-unwesen.htm – view page – cached Vorsicht: Gierige und dreiste Abmahnabzocker treiben wieder ihr Unwesen!, Lieber Leser, Es ist wirklich erstaunlich, auf welch widerwärtige Weise manche Leute an Geld kommen wollen. Das Internet ist… Read moreVorsicht: Gierige und dreiste Abmahnabzocker treiben wieder ihr Unwesen!, Lieber Leser, Es ist wirklich erstaunlich, auf welch widerwärtige Weise manche Leute an Geld kommen wollen. Das Internet ist da gerade für Betrüger ein Read less [...]
Die Frage ist ob so ein Abzocker das auch bis zum Ende durchklagen möchte.. So eine Abmahnung ist ja schnell in Serie versendet.
Hallo Robert,
deswegen sollte man ja auch nicht zahlen. Soll der doch erst einmal selber Geld ausgeben müssen, um was zu bekommen…
Gruß
Detlev